Ein Ansprechpartner
Étienne oder Marcel – von der ersten Besichtigung bis zur Abnahme. Kein Callcenter, keine Warteschleife.
Zusammenarbeit
Ein Ansprechpartner, kostenlose Besichtigung und Leistungen, die sich oft steuerlich lohnen.
Étienne oder Marcel – von der ersten Besichtigung bis zur Abnahme. Kein Callcenter, keine Warteschleife.
Besichtigung und Angebot sind für Sie kostenlos. Sie entscheiden in Ruhe, ohne Druck.
Viele Arbeiten sind nach § 35a EStG absetzbar. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung zur Überweisung.
Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr. In Notfällen sind wir auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar.
denn wir bieten keine Standardlösungen. Wir wissen: Jeder Kunde ist anders. Deshalb entwickeln wir in enger Absprache mit Ihnen individuelle und einzigartige Lösungen.
Klicken Sie hier, für eine kostenlose Beratung§ 35a EStG
Viele unserer Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Hier sind die Details:
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden könnten. Dazu gehören:
Diese Dienstleistungen können bis zu 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. Diese dient als Beleg.
Handwerkerleistungen beziehen sich auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt. Beispiele hierfür sind:
Auch hier können bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Materialkosten sind nicht absetzbar. Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt werden und es muss eine entsprechende Rechnung vorliegen, die per Banküberweisung bezahlt wurde.
Steuerrechner
Unverbindliche Orientierung – maßgeblich sind Ihre Rechnung und das Finanzamt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (entspricht 20.000 € Kosten).
Mögliche Steuerermäßigung
500 €
Höchstbetrag: 4.000 € pro Jahr
FAQ