Zusammenarbeit

Ihre Vorteile

Ein Ansprechpartner, kostenlose Besichtigung und Leistungen, die sich oft steuerlich lohnen.

Ein Ansprechpartner

Étienne oder Marcel – von der ersten Besichtigung bis zur Abnahme. Kein Callcenter, keine Warteschleife.

Unverbindlich ansehen

Besichtigung und Angebot sind für Sie kostenlos. Sie entscheiden in Ruhe, ohne Druck.

Rechnung fürs Finanzamt

Viele Arbeiten sind nach § 35a EStG absetzbar. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung zur Überweisung.

Auch samstags

Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr. In Notfällen sind wir auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar.

Wir setzen Ideen und Wünsche um,

denn wir bieten keine Standardlösungen. Wir wissen: Jeder Kunde ist anders. Deshalb entwickeln wir in enger Absprache mit Ihnen individuelle und einzigartige Lösungen.

Klicken Sie hier, für eine kostenlose Beratung

§ 35a EStG

Steuerlich absetzbare Dienstleistungen

Viele unserer Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Hier sind die Details:

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden könnten. Dazu gehören:

  • Reinigungsarbeiten: Regelmäßige Reinigung der Wohnung oder des Hauses
  • Gartenpflege: Rasenmähen, Hecken schneiden, Laub entfernen und ähnliche Arbeiten

Diese Dienstleistungen können bis zu 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. Diese dient als Beleg.

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen beziehen sich auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt. Beispiele hierfür sind:

  • Reparaturen und Wartung: Reparatur von Elektroinstallationen, Wartung von Heizungsanlagen, etc.
  • Renovierungsarbeiten: Streichen von Wänden, Erneuerung von Bodenbelägen, etc.
  • Gartenarbeiten: Anlegen von Beeten, Pflasterarbeiten, Bau von Gartenhäusern

Auch hier können bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Materialkosten sind nicht absetzbar. Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt werden und es muss eine entsprechende Rechnung vorliegen, die per Banküberweisung bezahlt wurde.

Steuerrechner

Was können Sie absetzen?

Unverbindliche Orientierung – maßgeblich sind Ihre Rechnung und das Finanzamt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.

20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (entspricht 20.000 € Kosten).

Anrechenbar
2.500 € / 20.000 €
davon 20 %
500 €

Mögliche Steuerermäßigung

500 €

Höchstbetrag: 4.000 € pro Jahr

FAQ

Häufige Fragen

Kostet die Besichtigung etwas?
Nein. Erstgespräch, Besichtigung vor Ort und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wo seid ihr im Einsatz?
Von Schloß Holte-Stukenbrock aus in Verl, Hövelhof, Augustdorf, Oerlinghausen, Gütersloh, Rietberg, Steinhagen sowie Bielefeld und Paderborn. Andere Orte auf Anfrage.
Kann ich die Rechnung steuerlich absetzen?
Haushaltsnahe Dienste bis 4.000 €, Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) bis 1.200 € im Jahr – 20 %, wenn per Überweisung gezahlt wird. Der Steuerrechner auf der Seite gibt eine Orientierung.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Nach der Besichtigung in der Regel innerhalb weniger Werktage, schriftlich mit Leistungen und Kosten im Überblick.
Kommt wirklich einer der Inhaber?
Ja. Wörmann-Services ist eine GbR. Étienne Wörmann und Marcel Böckmann stehen mit Namen hinter dem Auftrag.